1. Allgemeines und Geltungsbereich
Für den Geschäftsverkehr zwischen uns als Lieferfirma und dem Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen, sofern vom Besteller nicht unverzüglich nach Erhalt dieser Lieferbedingungen schriftlich Einspruch erhoben wird. Sie gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen des Bestellers vor, ausser wir würden diese vom Besteller geforderten Bedingungen ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Bis zu einer schriftlichen gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Bestellung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich verwiesen wird.

 

2. Offerten
Unsere Offerten erfolgen freibleibend. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir das Eigentums- und Urheberrecht. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf unser erstes Verlangen hin sind sie uns zurückzugeben.
Jede Bestellung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen.
Die von uns vertriebenen Liefergegenstände dürfen grundsätzlich nicht in lebenserhaltenden Geräten im menschlichen Körper sowie für Geräte zur Lebenserhaltung oder Lebensüberwachung eingesetzt werden. Auf schriftliches Gesuch des Bestellers hin können wir in gewissen Fällen eine entsprechende Anwendung bewilligen. Eine solche Zustimmung hat ausdrücklich und schriftlich zu erfolgen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wird, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer und gelten ab Wollerau, ausschliesslich Verpackung, Porto und Versicherung. Annahme und Ausführung von Bestellungen können von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig gemacht werden. Erhöhen sich im Laufe der Bestellungsabwicklung die Beschaffungskosten (Preisaufschläge bei Zulieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transportkosten, Währungsschwankungen von über zwei Prozent und ähnliches), so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei einer Preiserhöhung im Laufe der Bestellungsabwicklung ist der Besteller berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten.
Die Fakturenbeträge sind, sofern zuvor nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, netto, ohne Abzug irgendwelcher Art, innert dreissig Tagen zahlbar. Mit unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein.
Der Verzugszins beträgt neun Prozent.
Checks und Wechsel werden als Zahlungmittel nicht akzeptiert.

 

4. Verrechnung
Das Verrechnungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen.

5. Erfüllung der Lieferung
Die Lieferung gilt als erfolgt sowie Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn porto- oder frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart ist. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Macht der Besteller keine Angaben über die Art des Versandes, treffen wir die notwendigen Vorkehren im Namen des Bestellers. Wir empfehlen dem Besteller, bei Transportschäden zusammen mit dem Frachtführer unverzüglich ein Protokoll aufzunehmen. Wir werden dem Besteller bei der Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur jede zumutbare Hilfe gewähren.

 

6. Liefertermine
Die genannten Liefertermine sind für uns unverbindlich und stützen sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt unserer Offerte. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse verschieben sich die Liefertermine ohne weiteres, so bei höherer Gewalt, Mangellagen, behördlicher Verfügung, Beschlagnahme, Embargo, Krieg, Mobilisation, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Fehlen von geeigneten Transportmitteln, Betriebsunfällen, Brand und Epidemien. Der Besteller hat jedoch im Falle der höheren Gewalt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine Nachfrist zu nachträglichen Erfüllung angesetzt hat, deren Dauer mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entspricht, und diese von uns nicht eingehalten werden kann. Die Nachfrist beginnt zu laufen, sobald uns die Fristansetzung zugegangen ist. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Ablieferung innerhalb der Nachfrist ausserordentlich erschwert oder unmöglich wird. Wir sind in diesem Fall bei Wegfall der Hindernisse zu keiner späteren Lieferung verpflichtet. Die Haftung für nachträgliche Unmöglichkeit oder Liefererschwerung wird wegbedungen, gleichgültig ob wir oder der Besteller zurücktreten.

 

7. Gewährleistung
Die durch uns gewährte Garantie auf unseren Liefergegenständen tritt erst in Kraft, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden:
a) Der Besteller ist all seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen.
b) Die Betriebs-und Installationsanweisungen wurden eingehalten.
Es obliegt dem Besteller insbesondere, schädigende Umwelteinflüsse zu verhindern. Die Haftung für Schäden, die aus solchen Umwelteinflüssen entstehen, wird abgelehnt.
Wir übernehmen die Garantie für alle innerhalb der Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar durch schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation bedingt sind. Die Garantiefrist beträgt einen Monat. Die Garantiefrist beginnt am Tage der Ablieferung. Der Besteller hat den Liefergegenstand innerhalb von acht Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und bei Mängeln sofort schriftlich Rüge zu erheben und zu begründen. Die Ansprüche des Bestellers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von einem Monat nach Ablieferung der Liefergegenstände gerichtlich geltend gemacht werden. Unsere Haftung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatz des mangelhaften Liefergegenstandes oder auf Vergütung des Fakturawertes des nicht ersetzten Gegenstandes. In keinem Fall haften wir für die Kosten der Demontage oder Neumontage, für damit verbundene Reise- und Transportkosten sowie für irgendwelche Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch den Liefergegenstand selbst oder dessen Gebrauch entstehen.
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer Betriebsanweisungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf, sofern es sich nicht um Massnahmen der Schadensminderungspflicht des Bestellers handelt. Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem Besteller nach bestem Wissen gegeben werden, sind unverbindlich und begründen keine Vertragspflicht. Sie entbinden den Besteller nicht davon, die Liefergegenstände auf Ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Ersatzansprüche gegen uns können jedenfalls nur bei Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden. Die Beweislast trifft den Besteller.

 

8. Abbildungen, Gewichte und Masstabellen
Wir behalten uns vor, von bei der Offerte gemachten Abbildungen, Gewichten und Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben abzuweichen, sofern sich dies bei der Ausführung der Bestellung als zweckmässig zeigt und der Einsatz der Liefergegenstände beim Besteller dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 

9. Eigentumsvorbehalt
An allen Liefergegenständen bleiben wir bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer. Wir sind berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung durch den Besteller im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Besteller ist auf unseren Wunsch hin zur Mitwirkung der Eintragung verpflichtet. Ist der Besteller in Verzug, können wir die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Unser Domizil bildet den Gerichtsstand. Nach unserer Wahl können wir auch am Domizil des Bestellers oder jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand klagen. Der Besteller wählt den Sitz des Lieferanten als Spezialdomizil zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten. Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

11. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.